Ein- und Ausfuhr

Für viele ist der Urlaub die schönste Zeit im Jahr. Es ist die Zeit, in welcher nach vielen arbeitsreichen Wochen endlich die Koffer gepackt werden und Zeit für Erholung bleibt. Wer seinen Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich vorab über die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes informieren. 


Ein- und Ausfuhr für Deutschland

Einreise nach Ägypten

Bei der Einreise in Ägypten sind alle persönlichen und gebrauchten Gegenstände vom Zoll befreit.

Dabei spielt der Wert der Gegenstände keine Rolle. So können private Fotoapparate, Computer, Schmuckstücke und sonstige persönliche Gegenstände eingeführt werden. Dabei ist die Menge jedoch auf ein Exemplar pro Reisenden beschränkt. Bei einigen der Gegenstände kann ein Vermerk im Pass des Reisenden erfolgen, welcher zur Kontrolle bei der späteren Ausreise dient.

Ebenfalls als steuer- und zollfrei gelten Genuss- und Nahrungsmittel.

Dabei beschränken sich die Mengen auf einen Liter Spirituosen und 200 Zigaretten oder 250g Tabak.

Ebenso können zwei Liter alkoholische Getränke mit einem maximalen Alkoholgehalt von 22% oder vier Liter schäumende Weine mitgebracht werden. 

 

Medikamente dürfen grundsätzlich zollfrei eingeführt werden, solange sich die Menge auf den eigenen Gebrauch beschränkt. Tramadol  ist jedoch in Ägypten verboten da es unter Rauschmittel deklariert wird. 

Das Thema Medikamente wird weiter unten noch genauer beschrieben.

 

Sollte man bei der Einreise nach Ägypten mehr als die gestattete Produktmenge mitnehmen, wird man wohl oder übel Zollgebühren zahlen müssen. 

 

Ebenso gilt bei der Einreise nach Ägypten, dass Produkte, die in Duty-Free-Shops gekauft werden einen Wert von 200 US-Dollar nicht überschreiten dürfen. Sollte diese Grenze nicht eingehalten werden, müssen die Produkte verzollt werden. Auch Bargeld darf man aus Ägypten nicht unbegrenzt mitbringen. So dürfen maximal 1'000 Ägyptische Pfund in Geldscheinen ausgeführt werden. 

Fremdwährung im Wert von unter 10.000 US Dollar unterliegt keiner Deklarationspflicht. Sollten Sie diese Grenze erreichen oder knapp drunter liegen, weil Sie Vorort eine grössere Anschaffung oder ähnliches planen, sollten Sie sich vor Reiseantritt mit dem Auswärtigen Amt oder den Zollbehörden in Verbindung setzen und sich die Sache durchrechnen lassen, da die genauen Vorgaben von den derzeitigen Wechselkursen abhängen und der Zoll in solchen Angelegenheiten bei einem Verstoss hart durchgreift.

Ausreise aus Ägypten/Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Urlaubsmitbringsel sind unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei. Sollten Sie doch die Reisefreimengen überschreiten, informieren wir Sie hier über die Abgabenerhebung.

  

Bei der Ausreise aus Ägypten dürfen selbstverständlich alle eingeführten Gegenstände auch wieder zollfrei ausgeführt werden. Darüber hinaus ist es gestattet Souvenirs und Geschenke aus Ägypten steuer- und zollfrei mitzubringen. Dabei gilt für Flug- und Seereisende eine Gesamt-Warenwert-Grenze von 430 Euro und für Reisende unter 15 Jahren ein maximaler Gesamtwert von 175 Euro.

 

Für die Ausfuhr von Teppichwaren aus Ägypten benötigt man jedoch eine Genehmigung des Handelsministeriums. Ausserdem ist es offiziell verboten, in Ägypten gekaufte Silber- und Goldwaren auszuführen. Ebenso besteht in Ägypten ein striktes Ausfuhrverbot von antiken Gegenständen, auch wenn diese käuflich erworben wurden.

 

Link: www.zoll.de

Mengen- und Wertgrenzen


Sonderregelungen

Bei der Ein- und Ausfuhr von Pflanzen gelten spezielle Zollbestimmungen. So muss das zuständige Pflanzenschutzamt vor der Reise ein Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt haben, welches bei der Ankunft von den Zollbeamten kontrolliert wird.

Hat man sich vor dem Urlaubsantritt ausreichend über diverse Zollbestimmungen informiert, steht einer reibungslosen Ein- und Ausreise nichts im Wege.


Ein- und Ausfuhr für die Schweiz

Abgabenfreie Waren

Wenn Sie in die Schweiz einreisen, sind persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff im Tank Ihres Fahrzeugs abgabenfrei. Für die anderen mitgeführten Waren werden je nach deren Gesamtwert die Mehrwertsteuer (ab 300 Franken) und je nach deren Menge Zölle erhoben. Weiter Informationen betreffend den Zollbestimmungen erhalten Sie hier

Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak

Waren, die Sie für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen, sind zollfrei. Ausgenommen davon sind so genannte sensible Waren, für die aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen ab einer gewissen Menge Zoll zu bezahlen ist (siehe nachstehende Tabelle). Die Freimengen gelten pro Person und pro Tag.

Freimengen pro Person und pro Tag

Freimengen pro Person und pro Tag

Zollabgaben für Mehrmenge in CHF


Alkoholische Getränke


mit einem Alkoholgehalt bis 18% Vol

insgesamt 5 Liter und

(nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind)

2.00 Fr. je Liter


mit einem Alkoholgehalt über 18% Vol.

insgesamt 1 Liter

(nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind)

15.00 Fr. je Liter


Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 0,5 % Vol. gelten nicht als alkoholische Getränke.

Tabakfabrikate

Zigaretten/Zigarren

insg. 250 Stück oder

(nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind)

0.25 Fr. je Stück


andere Tabakfabrikate

insgesamt 250 g2

(nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind)

0.10 Fr. je Gramm



Die Ausfuhr von Antiquitäten oder Korallen ist verboten.

Weitere Informationen diesbezüglich sind hier erhältlich.


Medikamente in Ägypten

Grundsätzlich müsst ihr natürlich alle Medikamente mitnehmen, die ihr regelmässig einnehmt, diese sind auch im Handgepäck erlaubt. Wenn ihr jedoch spezielle Medikamente braucht oder grössere Mengen davon, dann solltet ihr euch vorab über die genauen Bestimmungen informieren.

 

Atteste und Bescheinigungen werden nur benötigt bei starken Schmerzmittel oder Psychopharmaka benötigt. Allea anderen Medikamente kann man ohne Probleme in Eigenbedarfsmengen nach Ägypten einführen.

 

Hier kann die Bescheinigung ausgefüllt werden.

Wichtig: Die Liste muss aber noch vom örtlichen Gesundheitsamt in Deutschland beglaubigt werden, sonst nützt das alles nix.

 

Ansonsten kann sowas passieren: www.20min.ch/ Touristin muss ins Gefängnis wegen Medikamenten