Mit der Drohne in den Urlaub


Für Ägypten-Reisende habe ich schlechte Nachrichten: Der Betrieb von Drohnen ist in Ägypten nicht erlaubt - bei Missachtung drohen Geld- oder im schlimmsten Falle sogar Gefängnisstrafen.

 

Dazu heisst es im Ägyptischen Luftfahrtgesetz unter Artikel 46 Satz 8: 

„No unmanned aircraft is allowed to fly or to work in the territory of the State unless upon a permission of Civil Aviation Authority.

In all cases, using unmanned aircraft is prohibited as per Rules of the Air and Air Traffic set forth in this respect.“


Der Paragraph lässt zwar die Möglichkeit offen, eine Genehmigung von der CAA zu erhalten - bisher habe ich aber noch von keinen Fällen gehört, bei denen diese Genehmigung erteilt wurde.

 

In Zeitungsberichten kann man sogar nachlesen, dass allein das Besitzen einer Drohne in Ägypten schon dazu führen kann, dass man ins Gefängnis wandert. 

 

 

Mich ärgern die strikten Regeln sehr, denn ich begeistere mich sehr für die Altägyptische Kultur. Mit einer Drohne könnte man viele bezaubernde Plätze aus der Luft festhalten.

 

Falls man es dann doch noch hinbekommt, in Ägypten zu fliegen, sollte man immer ausreichenden Sicherheitsabstand zu den archäologischen Stätten einhalten, damit die Schätze Ägyptens nicht beschädigt werden. Das sind ein paar Aufnahmen nicht wert. Über die Pyramiden oder andere grosse Tempelanlagen würde ich z.B. nur mit einem vollständig redundanten Multicopter fliegen.

 

Zudem sollte man auch bedenken, dass bei vielen Attraktionen ein hohes Aufgebot an Militärpolizei vor Ort ist. Riskieren Sie also lieber nicht zu viel.


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Egypt’s parliament approves law banning drones

Egypt’s parliament approved Tuesday a draft law put forth by the government that bans the use of drones that might be used to execute terror attacks, state-run newspaper of al-Ahram reports.

 

The law, that was published in the official Gazette, stipulates the prohibition for the use or possession of remotely-operated aircraft without a license from Egypt’s Ministry of Defense.

 

“Drones are capable of carrying explosives or weapons systems that could pose a danger to the country’s national security and that could be operated by a remote-control system. The Ministry of Defense will be the only institution authorized to license the use of such aircraft,” the first article read.

 

Article 2 states that local administration units, such as public ministries, local councils, public institutions, companies and individuals, will be banned from the import, manufacturing, assembling, handling, possession and trading in drones.

 

Article 3 states that violators of Articles 1 and 2 could face prison terms ranging from one to seven years, as well as fines ranging from LE5,000 to LE50,000. Violators could also face death penalty if they use drones to commit terrorist acts. The Ministry of Defense will have the right to confiscate any technologies of this sort that could be used in launching terrorist attacks.

 

Stand: November 9, 2017 / 3:36 pm

Quelle: www.egyptindependent.com

Schweizer in Ägypten wegen Mini-Drohne verhaftet

In Ägypten ist ein Schweizer aufgrund des Mitführens eines sogenannten Quadrocopters, eines ferngesteuerten Fluggerätes mit vier Propellern, verhaftet worden.

 

Wie das ägyptische Nachrichtenportal "Shorouknews" berichtet, soll der Quadrocopter mit einer Kamera ausgestattet gewesen sein.

 

Laut dem Bericht sei auch ein Australier festgenommen worden. Die beiden Männer wollten die Drohne demnach für eine Safari nutzen und wussten nicht, dass die Einfuhr von Fluggeräten wie Quadrocoptern in Ägypten verboten ist.

 

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte die Festnahme eines Schweizer Bürgers in Ägypten.

 

Die eidgenössische Botschaft in der ägyptischen Hauptstadt Kairo halte mit den ansässigen Behörden sowie mit dem Verhafteten Kontakt.

 

Stand: 20.09.2013 | 21:04 

Quelle: www.finanznachrichten.de

Weitere Berichte: www.20min.ch / www.aargauerzeitung.ch



Drohnen-Gesetze in Afrika

Afrika lockt mit seinen bezaubernden Landschaften immer mehr Drohnen-Piloten an. Leider hält die Gesetzgebung mit dieser Entwicklung nicht Schritt. Hier versuche ich trotzdem, ein wenig Licht ins Dunkel zu bekommen und kläre über die aktuellen Drohnen-Gesetze in Afrika auf.

 

 Für eine bessere Übersicht haben wir die Bestimmungen anschaulich in zwei Afrika-Karten zusammengefasst: Die erste Karte ist für die private Verwendung von Drohnen und die zweite Karte stellt die Bestimmungen für kommerzielle Drohnen dar.

Legende

  • Grün bedeutet, dass der Einsatz jeweils ohne vorherige Genehmigung im Rahmen der gültigen Bestimmungen erfolgen kann. Wenn man sich ausserhalb der Vorschriften bewegen möchte, kann man i. d. R. eine Sondergenehmigung beantragen. In einigen Ländern darf man zwar ohne Genehmigung fliegen, allerdings nur ohne eine montierte Kamera. Diese Länder sind nicht grün – sondern gelb – markiert; da die meisten Piloten sicherlich Film- und Fotoaufnahmen erstellen wollen.
  • Gelb bedeutet, dass man sich bzw. seine Drohne vor dem Fliegen registrieren muss, eine Genehmigung beantragen oder sogar eine Prüfung bestehen muss. 
  • Rot bedeutet, dass das Inbetriebnehmen von Multicoptern generell verboten ist. In diesen Ländern sollte man besonders vorsichtig sein, denn schon am Flughafen kann die Drohne teilweise nach den Gesetzen beschlagnahmt oder man kann - nur wegen dem Besitz der Drohne - verhaftet werden.
  • Grau bedeutet, dass ich keine zuverlässigen Informationen gefunden bzw. ich die Drohnen-Gesetze nicht ausreichend verstanden habe. 

 


Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Ägypten haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die ägyptische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der ägyptischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten.